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heute melden wir (Francesca & Fred) uns mal gemeinsam. Und zwar in der achten Ausgabe unseres Klimanewsletters KurzschlussFieldnotes.

Mit KurzschlussFieldnotes wollen wir helfen, den Klimawandel besser zu verstehen. Wir beleuchten die Hintergründe der Schlagzeilen und machen die Klimakrise anhand konkreter Geschichten und Menschen greifbar.

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Manchmal geht alles Schlag auf Schlag. Nachdem die österreichische Regierung quasi seit Angelobung (also über ein Jahr) auf Tauchkurs in Sachen Klimapolitik war, gibt es nach einer Woche plötzlich ein Klimagesetz, inklusive Streitereien, kontroverser Beleidigungen (“Klimafreaks”) und vor allem… viel heißer Luft?

🧩 KLIMAGESETZ

Gesetze die bellen beißen nicht

Letzten Freitag gegen 16:00 Uhr war klar: Österreich bekommt ein Klimagesetz. Schlecht für uns, die wir schon einen fertigen Newsletter eingeplant hatten. Den haben wir noch mal verworfen und uns angeschaut, was zum Klimagesetz feststeht, welche Nebelgranaten geworfen wurden und welche Fragen offenbleiben. 

Die Spielregeln 

Das geplante Klimagesetz ist ein “Governance-Gesetz”: es legt Zuständigkeiten und den rechtlichen Rahmen fest. Vorgesehen ist, dass die Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels bis 2040 die Klimaneutralität erreichen sollen. Sie dürfen also nur so viel Treibhausgase ausstoßen, wie die Natur (oder technische Lösungen) wieder aufnehmen können. Konkret betrifft das: Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie und Gewerbe, Land- und Abfallwirtschaft. 

Die “große” Industrie wie Energieversorgung, Eisen- und Stahlindustrie, Zementwerke, Papier-  und Chemieindustrie sind vom Gesetzesentwurf nicht betroffen, da sie dem Absenkungspfad des EU-Emissionshandels unterliegen und weiterhin Klimaneutralität bis 2050 umsetzen sollen.

Auf das Drängen von Wirtschaftsvertreterinnen hin wurde außerdem eine „Standortklausel“ verhandelt: Damit sollen Abweichungen vom im Klimagesetz geplanten Pfad erlaubt sein - im Falle von „außergewöhnlichen Ereignissen“ bspw. einer globalen Krise oder Pandemie. Also quasi eine Art Cheat-Code.

Ziel festgelegt, Route unklar  

Dieser Absatz wird kurz: Aktuell gibt es keinen Plan, wie die Klimaneutralität bis 2040 in die Tat umgesetzt werden soll. Den “Fahrplan” zur Erreichung der gesteckten Ziele will die Regierung bis Ende 2027 nachreichen. Das ist circa so, als würde ich zu Silvester verkünden: 2027 will ich fitter werden. Welchen Sport ich machen werde oder welche Ernährungsumstellungen ich ausprobiere, entscheide ich dann aber erst im Oktober 2027.

Klimaneutralität bis 2040: Zählt jedes Zehntelgrad oder jeder Eurocent?

Als EU-Mitglied ist Österreich verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Warum hat sich die Regierung also doch auf Klimaneutralität bis 2040 geeinigt? Der Ursprung dieses Ziels kommt aus dem letzten Jahrzehnt, als Klimaschutz, Fridays For Future und der EU Green Deal gerade kinda chic waren. 

2019 begründete die schwarz-grüne Regierung das ambitionierte Ziel wissenschaftlich: Österreichs Treibhausgas-Budget, um im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel zu bleiben, reicht ungefähr bis zum Zieljahr 2040. Und: es sei von Vorteil für Österreich als Wirtschaftsstandort wenn wir eine Vorreiterinnenrolle im Klimaschutz einnehmen.

Diese Argumentation dreht die Industriellenvereinigung jetzt um und spricht von einem “Schuss ins eigene Knie”: der Wirtschaftsstandort sei nicht mehr konkurrenzfähig, wenn wir hier im Alleingang agieren und ambitionierter als die Konkurrenz seien. Was stimmt: tatsächlich sind die Pläne sehr ambitioniert. Nur Finnland möchte noch früher klimaneutral werden, nämlich bis 2035. Was die Kritikerinnen jedoch auslassen: der Gesetzesentwurf betrifft laut Umweltökonom Karl Steininger gar nicht jene Sektoren, deren Konkurrenzfähigkeit leiden würde. Das sind nämlich genau die Industrie-Sektoren, die unter den EU-Emissionshandel fallen und somit erst mit 2050 klimaneutral sein müssen. 

An dieser Stelle ein kurzer Blick in die Vergangenheit: 2009 wurde ein Gastro-Rauchverbot beschlossen, allerdings mit vielen Ausnahmen und Übergangslösungen. Viele Lokale investierten Geld in abgetrennte Raucherbereiche - die schon zehn Jahre später umsonst waren, als das generelle Rauchverbot in Kraft trat. Die Umweltökonomin Sigrid Stagl bringt es auf LinkedIn so auf den Punkt:

„Ökonomisch ist Unsicherheit der teuerste Standortfaktor.“ 

Gesetz ohne Sanktionen = Gesetz ohne Biss

Während die Industrie also vor dem Schuss ins eigene Knie warnt, fehlt Expertinnen der “Biss”. Denn Sanktionen, Strafen oder sonstige Konsequenzen, wenn Ziele (des bisher undefinierten Fahrplans) verfehlt werden, sind nicht vorgesehen.

Vorgesehen ist ein “Klimakabinett” (bestehend aus fünf Ministerien + Vorsitz der Landeshauptleute-Konferenz) und ein wissenschaftlicher Beirat. Kommen wir vom Fahrplan ab, muss das Klimakabinett innerhalb von neun Monaten Maßnahmen setzen, um uns wieder zurück auf Kurs zu bringen. Diese Maßnahmen und ihre Wirkung werden vom wissenschaftlichen Beirat, bestehend aus Expertinnen und Fachleuten, bewertet.

Aber was passiert, wenn der Beirat die Maßnahmen als nicht ausreichend bewertet? Was passiert, wenn wir vom Fahrplan abkommen und das Klimakabinett keine Maßnahmen beschließt? Was passiert, wenn die nächste Regierung Klimaschutz ignorieren will? Fragen über Fragen, auf die wir aktuell noch keine Antworten haben.

Was ist noch relevant?

  • “Dürrehilfe”: Nach 12 Monaten extremer Trockenheit, befinden sich viele Landwirtinnen in einer prekären Lage und sind auf Finanzspritzen angewiesen. Das beschlossene Hilfspaket hat keinen direkten Zusammenhang mit dem Klimagesetz, außer, dass in den Verhandlungen quasi ein Tauschgeschäft stattgefunden hat: SPÖ und NEOS haben dem Hilfspaket nämlich nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die ÖVP dem Klimagesetz zustimmt.

  • “Rechtsschutz-Ausschluss”: letzte Woche schwirrte in diversen Medien herum, dass mit dem neuen Klimagesetz keine Klimaklagen möglich seien. Eine verwirrende Aussage, denn es gibt viele verschiedene Rechtsgrundlagen für Klimaklagen, die ein einziges Gesetz nicht einfach wegwischen kann. Was vermutlich damit gemeint war: das Klimagesetz selbst soll nicht einklagbar sein. Unklar ist, ob das immer noch so im Entwurf enthalten ist. Falls ja, wäre jedenfalls bedenklich, wie verfassungskonform so ein “Rechtsschutz-Ausschluss” wäre.

  • “Kreislaufwirtschaft & Klimawandelanpassungen”: sollen auch im Klimagesetz verankert sein. Was das konkret bedeutet, werden wir vermutlich erst mit Vorliegen des Entwurfs wissen, aber an sich ist es zu begrüßen, dass diese Aspekte mitgedacht werden und nicht alleine auf Treibhausgasreduzierung gesetzt wird.

🐰 Rabbithole

Aufgrund der Überlänge des Klimagesetz-Texts und weil es bisher kaum mehr Vertiefung gibt, als das, was wir schon für den Text gedeepdived haben: heute mal kein Rabbithole! 🐰 🕳️

🎙️ Flurfunk

Notizen aus der Redaktion

Hinter den Kulissen arbeiten wir fleißig an drei Podcastprojekten. Staffel 2 vom FWF-Podcast “Was Wir Wissen” startet am 16.9. und im Oktober werden neue Folgen “Overshoot Podcast” vom IIASA released. Außerdem haben wir unseren ersten eigenen Video-Podcast produziert - erste Sneak-Peeks gibt es bald auf Insta. Also folgt uns, um nichts zu verpassen!

Wir glauben, das war erstmal alles, was man zum neuen Plan des Klimagesetzes wissen sollte. Habt ihr noch weitere Fragen, die bisher unbeantwortet gelieben sind? Schreibt uns gerne!
Dafür könnt ihr einfach auf diese Email antworten. Und noch ein kleiner Disclaimer zum Schluss: Männer sind beim generischen Femininum natürlich mitgemeint.

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Wir lesen uns im kommenden Monat, bis dahin nur das Beste!

Francesca Grandolfo & Frederik Hocke